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In der Präambel der Verbandssatzung heißt es: 

Der Unternehmerverband Norddeutschland Mecklenburg-Schwerin e.V. ist eine parteipolitisch neutrale, freiwillige und unabhängige Interessenvertretung von Unternehmerinnen, Unternehmern und Unternehmen in Westmecklenburg als Wirtschaftsraum in Mecklenburg-Vorpommern. Der Verband tritt für soziale Marktwirtschaft und freies Unternehmertum, das Mitverantwortung für das Gemeinwesen trägt, ein. Er ist nicht auf eigennützigen wirtschaftlichen Gewinn gerichtet. Er lehnt rassistisch, religiös, ideologisch oder ökonomisch motivierte Einflussnahme seiner Mitglieder ab. Unternehmerinnen, Unternehmer und Unternehmen als Arbeitgeber stehen im Mittelpunkt der Arbeit des Verbandes.

Oberstes Organ des Verbandes ist die Mitgliederversammlung:

Von der Mitgliederversammlung als oberstes und wichtigstes Entscheidungsgremium werden alle Verbandsangelegenheiten geregelt und beschlossen, die nicht dem Präsidium oder anderen Vereinsorganen lt. Satzung zugewiesen sind.

Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über:

  • Wahl und Abberufung des Gesamtpräsidiums
  • Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
  • Entlastung des Gesamtpräsidiums
  • Satzungsänderung
  • Wahlordnung
  • Beitragsordnung
  • Ehrenordnung
  • Auflösung des Verbandes

Eine Mitgliederversammlung soll in den ersten sechs Monaten eines jeden Geschäftsjahres stattfinden.

Für ein Mitglied können nur Inhaber, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer (GmbH), Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte und Betriebsleiter (Werkleiter) von Niederlassungen auftreten. Ein Mitglied kann mit schriftlicher Vollmacht ein weiteres Mitglied vertreten.

Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist mindestens fünf Wochen vor dem Tag der Versammlung, unter Angabe der Tagesordnung in Textform durch den Präsidenten oder seine Stellvertreter einzuberufen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Einladung an die letzte mitgeteilte Anschrift bzw. E-Mail-Adresse.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen mindestens drei Wochen vor dem Versammlungstag bei der Hauptgeschäftsstelle eingegangen sein. Der zugelassene Ergänzungsantrag muss den Mitgliedern mindestens 10 Tage vor der Versammlung in Textform zugegangen sein. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung des Ergänzungsantrages an die letzte mitgeteilte Anschrift bzw. E-Mail-Adresse.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist. Es wird offen abgestimmt; die Wahlen sind geheim durchzuführen, wenn ein anwesendes Mitglied dies beantragt.

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