Mit einer Rekordbeteiligung fand der Arbeitskreis Personalwesen im April in Schwerin statt. Verbandsjurist Sebastian Körner informierte über 20 Personalentscheider unserer Mitgliedsunternehmen darüber, wie sie unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung ihre Arbeitsverträge rechtssicher gestalten können.
Das Bundesarbeitsgericht hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Arbeitsvertragsklauseln für unwirksam erklärt, so dass solche Vereinbarungen ins Leere gehen und die für Arbeitnehmer überwiegend günstigeren gesetzlichen Bestimmungen greifen.
Um ein böses Erwachen vor den Arbeitsgerichten zu vermeiden, wurden Anhand konkreter Vertragsklauseln aus Musterverträgen aktuelle Brennpunkte im Arbeitsvertragsrecht veranschaulicht und deren optimale Lösung aufgezeigt. Eine Vielzahl von Fragen konnten gemeinsam mit allen Teilnehmern beantwortet werden.
Wegen der großen Bedeutung sei schon jetzt darauf hingewiesen, dass demnächst die Arbeitskreise Personalwesen in den Regionen Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim zum gleichen Thema stattfinden werden.